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Die Angaben in unseren Offerten, Prospekten, Katalogen, Zeichnungen, Fotos usw. sind in der Weise unverbindlich, als wir uns für die dargestellten und beschriebenen Maschinen und Objekte Änderungen in Form, Dimensionen, Ausführung, Materialien und Gewichten vorbehalten. Überschreitungen der Lieferfrist berechtigen nicht zur Annullierung eines Auftrages. Unsere Lieferungen reisen immer auf Gefahr des Empfängers. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung schriftlich festgelegt wird, verstehen sich unsere Preise ab Lager beba-Mischtechnik GmbH in Bartmannsholte. Lieferungen von Maschinen, Geräten sowie erbrachte Dienstleistungen sind, wenn nicht anders vereinbart, bei Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Für die Erstellung von Kostenvoranschlägen von Maschinenreparaturen wird unser üblicher Stundensatz berechnet. Unsere Mietgegenstände sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Die Zahlung mit Wechsel bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Inkasso- und Diskontspesen trägt der Bezogene. Für gelieferte Waren gilt unser Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung. Für die Qualität unserer Lieferungen leisten wir eine Garantie von 6 Monaten, vom Datum der Auslieferung an gerechnet. Teile, welche innerhalb dieser Frist infolge fehlerhafter Materialien oder mangelhafter Herstellung defekt werden, ersetzen wir kostenlos. Allfällige Kosten und Spesen für die Entsendung eines Monteurs für Demontage, Montage oder weiterer Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des Käufers. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, und zwar auch von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Bei Lieferung von gebrauchten Maschinen und Geräten ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Ansprüche auf Abgeltung von Stehzeiten, sonstigen Ausfallszahlungen oder Forderungen gegenüber Dritten können wir nicht anerkennen. Ansprüche an unsere Garantieverpflichtung können wir nur anerkennen, wenn sie durch den Käufer innerhalb der festen Garantiezeit schriftlich an uns gerichtet werden. Die in Garantie kostenlos ersetzten Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns auf Verlangen kostenlos zuzustellen. Nicht unter unsere Garantieverpflichtung fallen solche Schäden, welche durch unsachgemäße Bedienung entstanden sind: z.B. Überlastung, Überforderung, mangelhaften oder falschen Unterhalt, Einsatz in unzulässigen Betriebsverhältnissen, Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften oder durch natürliche Abnutzung erforderliche Reparaturen, welche innerhalb der Garantiezeit ohne unsere Einwilligung durch Dritte vorgenommen werden, sind durch den Käufer zu tragen und haben das sofortige Erlöschen unserer Garantieverpflichtung zur Folge. Von unserer Garantie ausgenommen sind sämtliche Verschleißteile, wie Mischwerkzeuge, Abstreifer, Kübel usw. Auf allfällige weitere eingebaute Fremdfabrikate geben wir die Garantie unserer Zulieferer weiter. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung, Zahlung und alle anderen gegenseitigen Verpflichtungen ist in jedem Fall der Sitz unserer Firma. Die Rechtsbeziehungen der Parteien sind ausschließlich nach Deutschem Recht zu beurteilen. Bezüglich der Vermietung von Maschinen und Geräten durch unseren ‘Mietpark’ gelten insbesondere auch nachstehende Mietbedingungen: - Die Mietdauer: Diese wird zunächst unverbindlich vereinbart. Mietsatz und Mietbetrag richten sich jedoch nach der tatsächlichen Mietdauer. Diese beginnt mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes für die Abholung durch den Mieter und endet mit der Rückgabe desselben in betriebsbereitem Zustand am Standort des Vermieters. Abholung und Rückgabe müssen während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen. - Der Mietsatz: Dieser ist unserer jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen. Im Mietsatz enthalten sind die Kosten für die normale Abnutzung des Mietgegenstandes, die Abschreibung, die Finanzierung und sonstige, mit der Vermietung verbundenen Kosten. Der Mietsatz gilt für Einschichtbetrieb, d.h. max. Betriebsdauer sind 8 h/Tag, 40 h/Woche, bzw. 160 h/Monat. Bei Überschreitung dieser Stundenzahl wird anteilig nachverrechnet. - Die Mietvereinbarung ist amtlich zu vergebühren; die Kosten dafür trägt der Mieter. - Die zusätzlichen Kosten: In den Mietsätzen nicht enthalten sind: Bedienungspersonal, Zeiten für Einschulung, An- und Rücktransport,Treibstoffe, Öle, Verschleißteile, Reinigung und Wartungsarbeiten. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter ist für die Durchführung der Wartungsarbeiten lt. Betriebsanleitung verantwortlich und muß diese beim Vermieter anfordern. Das Service kann auch vom Mieter durchgeführt werden, sofern dieser dafür die Zustimmung des Vermieters eingeholt hat. Verschleiß- und Ersatzteile sind beim Vermieter zu beziehen. - Die Haftung: Der Mieter haftet für alle Beschädigungen am Mietgegenstand, für die Einhaltung der Service-Intervalle, für Verlust und Diebstahl. Der Vermieter haftet weder für Schäden, die durch den Betrieb des Mietgegenstandes entstehen, noch für Kosten durch Ausfall des Mietgegenstandes. - Die Versicherung: Auf Wunsch des Mieters kann der Mietgegenstand bei Bezahlung einer Versicherungsprämie lt. Preisliste des Mietsatzes versichert werden. Damit ist der Mietgegenstand Kasko versichert; auch für Transportschäden, gegen Feuer und Maschinenbruch. Die Kosten für die Versicherung können bei Bedarf angefragt werden. Ein Schadensfall muß am Tag des Vorfalles per Fax an den Vermieter gemeldet werden. Verspätete Meldungen werden ohne Gewähr auf positive Erledigung angenommen. - Die Mietverrechnung: Mietrechnungen werden monatlich, oder nach Rückstellung des Mietgegenstandes ausgestellt und sind prompt,netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 15 % p.a. berechnet. Der Vermieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt,nach einer einmaligen, eingeschrieben zugestellten Mahnung, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Der Vermieter kann bei Abschluß der Mietvereinbarung eine Kaution verlangen. |